Korrespondenz mit den Justiziaren von ARD und ZDF

Meine „Offene“ Frage an die Justiziare von ARD und ZDF:

Durch das ZDF-Urteil ist belegt, daß die Freiheit eingeschränkt war und die Aufsicht falsch aufgestellt. Wieso sehen Sie den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk dennoch nicht in der Pflicht, seine Verfahren und Ergebnisse unabhängig evaluieren zu lassen? Es kann doch nicht sein, daß wir für etwas bezahlen müssen, weil es als nützlich gilt, obwohl sich herausgestellt hat, daß die Verfahren, die die Nützlichkeit verbürgen sollten, nicht eingehalten wurden! – Helfen Sie mir bitte: Habe ich mich verstiegen? Sind Rechengrößen im Spiel, die ich als Laie nicht kenne und mit denen etwas ganz anderes herauskommen würde?

(Die Frage war als „Zusammenfassung“ meines Artikels „Nicht zuständig für die eigene Freiheit?“ gestellt worden.)

Antwort von Dr. Eicher (ARD) und Peter Weber (ZDF) vom 22.02.18

Sehr geehrter Herr Lintzen,

für Ihre neuerliche Zuschrift vom 31.01.2018 danken wir Ihnen. Zu Ihrer „offenen Frage“ nehmen wir in Ergänzung zu unserer Antwort vom Juli 2017 wie folgt Stellung:

1. Ihrer „Logik“ vermögen wir nicht zu folgen: Es trifft zu, dass die Aufsicht beim ZDF und den ARD-Landesrundfunkanstalten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nicht in allen Punkten den aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Anforderungen an die Sicherung von Vielfalt bei der Bestellung von Mitgliedern der Aufsichtsgremien entsprochen hat. Dies war umstritten und diese Defizite sind inzwischen durch den Gesetzgeber behoben, können sich daher auch nicht mehr nachteilig auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auswirken. Wir hatten Sie auch bereits darauf hingewiesen, warum das Gericht ausdrücklich davon abgesehen hat, den ZDF-Staatsvertrag für nichtig zu erklären. Wir vermögen daher nicht nachzuvollziehen, welche Konsequenzen Sie aus -behobenen- Defiziten der Vergangenheit für die Zukunft ableiten wollen?

2. Ihre „offene Frage“ enthält eine Unterstellung, die aus unserer Sicht absolut unzutreffend ist: Sie unterstellen, es gäbe keine unabhängige Evaluation der Qualität öffentlich-rechtlicher Rundfunkangebote. Das Gegenteil ist richtig: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat längst Verfahren zur Qualitäts- und Erfolgsmessung etabliert, und auch außerhalb der Rundfunkanstalten gibt es eine Vielzahl von Analysen und Vergleichen z.B. der Profile deutscher Fernsehprogramme oder der strukturellen Unterschiede zwischen den Sendern hinsichtlich Aufgabenumfang, Funktionen, Sendungsformen, Themen und Akteuren. Es dürfte im Übrigen kaum einen anderen öffentlichen Bereich geben, der sich dauerhaft einer derart konstanten kritischen Überprüfung ausgesetzt sieht wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Was es nicht gibt -und was wissenschaftlich seriös auch nicht zu verankern wäre- ist die eine Evaluation, die für sich in Anspruch nehmen könnte, im Besitz der Wahrheit zu sein. Die gibt es im Übrigen auch in der Schweiz nicht, die von Ihnen als Musterbeispiel genannt wird. Das Jahrbuch zur Qualität der Medien bezieht sich auf alle Medien gleichermaßen und enthält dementsprechend auch nur vereinzelt Hinweise auf die Qualität der Angebote der SRG.

3. Es gehört zur Freiheit des Rundfunks dazu, dass die Qualität der Auftragserfüllung gerade nicht an einer einzigen, allgemeingültigen „Rezeptur“ gemessen werden kann. Gleichwohl stehen zur Bewertung von Qualität einheitliche Kriterien zur Verfügung, zu denen u.a. Relevanz, Vielfalt, Einordnungsleistung und Professionalität gehören. Tag für Tag wird in Deutschland über diese Kriterien und deren Erfüllung durch das öffentlich-rechtliche Programmangebot ausführlich diskutiert und das ist gut so. Diesem Diskurs stellt sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht nur in seinen Aufsichtsgremien, sondern ganz intensiv auch in einer breiten öffentlichen Debatte u.a. auch in den sozialen Netzwerken. Ein Defizit an Evaluation, Medienkritik und Qualitäts- und Erfolgsmessung vermögen wir daher nicht festzustellen. –

Mit freundlichen Grüßen

Hermann Eicher und Peter Weber

Meine Erwiderung vom 27.02.18

Sehr geehrter Herr Dr. Eicher, sehr geehrter Herr Weber,

über Ihre Antwort habe ich mich gefreut, herzlichen Dank. Sie zeigt, daß der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk, sich dem Gespräch mit kritischen Bürgern stellt.

Wir streiten darüber ob es genug Evaluation gibt. – Mein Ausgangspunkt ist meine Programmbeobachtung: Wenn im Hauptabendprogramm eines Rundfunks mit 8 Milliarden Euro Jahresbudget Schauspieler leiern und Plots unlogisch sind, dann suche ich dafür nach Erklärungen.

Im ganzen Universum der postmodernen Relativität werden Sie keine Wahrheit finden, die soetwas deckt, denn es handelt sich schlichtweg um Qualitätsmängel. Daher meine Vermutung, daß es an Evaluation hapert. (Es ist nichts gegen ein Kunstwerk einzuwenden, das ein Rechteck zeigt, beschriftet mit: „Das ist ein Auto“. Doch wenn der Künstler wollte, daß man in dem Rechteck auch ohne Beschriftung ein Auto erkennen kann, ist was schief gegangen. Ich sehe nicht, was an Kriterien zur Beurteilung ästhetischer Relationen von Zweck und Mittel, Intention und Resultat, nicht allgemeingültig sein sollte.)

Bei der Programmbeobachtung fiel mir auch auf: Samstag Abend kamen im ZDF vier Krimis hintereinander, im Ersten eine Quizshow, im RBB eine andere Quizshow. Das klingt nicht nach der von Ihnen beschworenen Vielfalt, sondern nach Vervielfältigung.

Ein weiteres Beispiel: Eine Bürgerinitiative – die „Radioretter“ – setzte sich vor Jahren vergeblich dafür ein, daß WDR 3, eines der qualitativ legendärsten Programme der deutschen Rundfunkgeschichte, nicht zugunsten von WDR 4 und WDR 5 kaputt gespart wurde. Warum hat der WDR lieber fünf mittelmäßige Radioprogramme als drei gute?

Sie sagen, es sei alles gut evaluiert und kritisch diskutiert. Doch ich schätze: Es wurde nie wissenschaftlich untersucht, warum es für einen Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk in der heutigen Medienlandschaft notwendig im Sinne des kleineren Übels ist, der Ausdehnung Priorität zu geben vor der Qualität. Falls es doch solche Ergebnisse gibt: Dann bitte ich Sie, daß der Rundfunk in seinem eigenen Interesse diese Ergebnisse im Netz zugänglich macht. Ich habe solche Ergebnisse bei meinen Internetrecherchen nicht gefunden.

Solche Belege wären gerade jetzt hochrelevant, wo der neue ARD Chef droht, die Qualität noch weiter runterzufahren, wenn er nicht mehr Geld kriegt. Kann die Notwendigkeit der jetzigen Ausdehnung des Rundfunks aber nicht belegt werden, so halte ich seine Forderungen nur für legitim im Verbund mit einer Absichtserklärung zur grundlegenden Untersuchung des Rundfunks auf Redundanz. – Gibt es die von mir geforderten Belege, teilen Sie mir bitte mit, wo. Falls es sie nicht gibt: Was halten Sie von meiner Legitimitätsforderung? Versteige ich mich wieder, weil ich Hintergründe nicht kenne?

„Evaluation“ kann vieles heißen. Ich erinnere an die Sätze eines Experten:

„Gemessen in Sendezeit entfällt auf Nachrichtensendungen, Dokumentationen, Reportagen, Magazine …Talkshows und … Bourlevardformate… – also alles, was als „Information“ gilt – etwa die Hälfte der Sendezeit. … Mit dieser Zahl geben sich die Aufsichtsgremien, aber auch Medienkritiker und Medienwissenschaftler meist zufrieden. Viel zu wenig wird über den Substanzverlust dieser Genres diskutiert“.

Da, wo es um die Substanz geht, hört Evaluation offenbar oft auf. Prinzipiell ist bei Evaluation immer die Frage: Was wird gefragt, und was wird nicht gefragt, mit welchen Mitteln werden Antworten erhoben, und wie werden die Antworten von den Produktionen und Programmen umgesetzt?

Ich möchte Sie auch nochmal an den „7.Sinn“ erinnern. Diese Sendung hat wahrscheinlich vielen hundert Menschen das Leben gerettet. (Ein Beitrag zeigt, wie ein Auto auf einem Blätterteppich in einer unvermuteten Kurve fast verunglückt. Ich sah es vor über 30 Jahren und fahre immer noch im Herbst auf kleinen, mir unbekannten, unübersichtlichen Landstraßen besonders vorsichtig und vorausschauend.) – Das Format wurde wegen Quote ersatzlos gestrichen, trotz Expertenprotest. – Die Zahl der Toten durch Händi-Nutzung am Steuer steigt. Die ungeschulte Alltagsintuition schätzt die komplexe multifaktorielle Dynamik der Fahrsituation systematisch falsch ein. Der „7.Sinn“ hätte die notwendige Schulung längst leisten können. Mit Sicherheit hätte es dann weniger Tote gegeben. Es gibt Tote wegen Quote.

Unter Evaluation verstehe ich, zu untersuchen: Was wurde getan, um zeitgemäßere Alternativen zu entwickeln? Wenn dafür nichts getan wurde, aus welchem Grund? Wenn etwas dafür getan wurde: was ist daraus geworden? Hat es „Test“-Formate gegeben? Und wenn es keine angemessene Begründung für das Fehlen solcher Überlegungen und Versuche gibt: welche Entscheidungsstrukturen im Rundfunk sind dafür verantwortlich? – Ich habe keine Veröffentlichung gefunden, in der solche Fragen beantwortet wurden.

Zum ZDF-Urteil: Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie mir etwa sagen: „Nun lassen Sie doch mal die Kirche im Dorf! Es verhält sich doch so, wie bei einem Biosiegel, wo tatsächlich alles Bio ist, bloß ist herausgekommen, daß die Qualifikationen der Zertifizierer nicht ganz korrekt waren!“

Im Unterschied zu Ihnen befürchte ich hingegen, daß die politiklastige Gremienbesetzung zu einer Fehlentwicklung des Rundfunks geführt hat, daß also die „Sünden der Väter“ fortwirken, weil vielleicht schon vor Jahrzehnten durch den indirekten Einfuß der Politik Weichen gestellt wurden, die immer weiter weg führten von dem, was der Auftrag rein publizistisch erforderte.

Doch es ist gut, daß Sie mich immer wieder darauf hinweisen, daß das ZDF-Urteil nicht als objektiver Beleg für eine rechtsstaatlich problematische Fehlentwicklung des Rundfunks gelten kann. Die Kleinarbeit, die notwendig wäre, eine Fehlentwicklung nachzuweisen, kann das ZDF-Urteil nicht erübrigen. Und möglicherweise war die Gremienbesetzung für diese Fehlentwicklung ja tatsächlich irrelevant.

Auch das meine ich mit „Evaluation“: nachzuzeichnen, wo Weichenstellungen in der Entwicklung des Rundfunks nicht nach publizistischen sondern nach sonstigen Maßstäben getroffen wurden, und wie das seine Organisation geprägt hat und fortwirkt (Stichwort: „Entmachtung der Redakteure“). – Vielleicht sollte ich besser von „Überprüfung“ reden statt von „Evaluation“. Indizien für die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung gebe ich ja in meinen Artikeln genug – und das sind nicht mal Indizien eines Experten, sondern Indizien, auf die jeder Googler und Zeitungsleser kommen kann.

Als Bürger wünsche ich mir, zu wissen, ob beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk Reflexion und Innovation nicht nur von Formaten und Qualitätskriterien sondern auch von Strukturen und Prozeduren im rechten Verhältnis stehen zur Verwaltung des „Weiter so!“ und „Mehr-Desselben!“ – Und ich muß Ihnen völlig Recht geben: Ich unterstelle – und zwar mit Leidenschaft – daß das viel zu wenig evaluiert wurde…

Eine letzte Bemerkung zum ZDF-Urteil: Sie schreiben, die Defizite seien behoben. Ich möchte Sie an das Minderheitenvotum des Richters Paulus erinnern:

“In Wirklichkeit sind, wie nicht zuletzt die mündliche Verhandlung gezeigt hat, die Rundfunk- und Fernsehgremien ein Spielfeld von Medienpolitikern aus den Ländern, die – wie sollten sie auch anders – ihre medienpolitischen Konzepte in Fernseh- und Verwaltungsrat zu verwirklichen suchen. Damit erscheinen sie aber ungeeignet für die Aufsicht über die Gewährleistung der Rundfunkfreiheit… Die Vertreter gesellschaftlicher Gruppen sind von der Politik zur Durchsetzung ihrer Verbandsinteressen viel zu abhängig, um ihr von Angesicht zu Angesicht Paroli zu bieten.”

Ich finde das einen bedenkenswerten Befund, von dem – aus meiner Sicht – in den Medien viel zu wenig die Rede ist. Es wird immer so getan, als sei jetzt, nach Umsetzung des ZDF-Urteils, alles gut. Dabei ist der Status doch bloß folgender: Es wurde in der Kiste ein bisschen aufgeräumt, dann befand die Mehrheit der Beteiligten, „das können wir jetzt mal so lassen“, schloß die Kiste und machte das Häckchen bei: „gilt als in Ordnung“. Wir brauchen so markierte, geschlossene Kisten in den Prozeduren der Institutionen, das ist gar keine Frage. Aber eine Demokratie braucht es auch, daß immer mal wieder der Deckel gelüftet und nachgeschaut wird: ist da wirklich gut genug aufgeräumt worden und wollen wir das eigentlich noch so haben?

Die Gremienaufstellung gilt jetzt nicht mehr als defizitär, ja. Aber wie strukturell defizitär sie wirklich ist bezüglich ihrer Eignung für ihren Auftrag, das könnte nur eine grundlegende Evaluation herausfinden: Was kann ein „ständisch“ zusammengesetztes Gremium leisten, und was nicht? Ist es heute noch zeitgemäß? Welche Vorteile und welche Nachteile der Parteienpräsenz sind objektivierbar, und überwiegen dann die Vor- oder die Nachteile? Können wirklich alle „Prozeduren“ des Rundfunks, die einer Aufsicht zugänglich sein sollten, von Gremien dieser Art mit ihren jetzigen Mitteln und Befugnissen erreicht werden?

Eine so grundlegende „Evaluation“ ist m.E. längst überfällig, zumal nach Einführung des Beitrags. Ich habe keine gefunden. Gefunden habe ich stattdessen die Aussage eines Gremienmitglieds von 2002: „Die Räte haben … keine Initiativrechte. Sie unterscheiden sich darin grundlegend von parlamentarischen Gremien mit ihren Gestaltungsmöglichkeiten“. Und weiter lese ich: Von seinem Einsichtsrecht „in alle Unterlagen des Senders“ habe der Rundfunkrat des WDR „noch nie Gebrauch gemacht“ – 2002, mehr als ein halbes Jahrhundert nach seiner Gründung!

Wenn ein Verfassungsrichter Bedenken wegen der Gremienausgestaltung hat, dann legt das nahe, daß der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk nach wie vor eine verfassungsrechtlich bedenkliche Institution ist. Oder versteige ich mich mit dieser Pointierung wieder in die Plausibilität der Worte?

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Lintzen

PS: Stichwort „Rezeptur“: Die Schauspielerin Corinna Harfouch sagte 2014 in einem Interview:

„Es gibt bei den Sendern nur noch ganz wenige Redaktionen, über die ich sage: Die sind noch irgendwie bei Trost, die denken noch nach, die pflegen noch eine Fantasie, die nicht von Tausenden Regeln erstickt ist“.

Aber natürlich ist solche Schelterei zu einfach und tut dem Rundfunk Unrecht: Es müßte nachgezeichnet werden, welche „Sachzwänge“ zu diesem Zustand geführt haben, um daraus zu lernen, welche Fehler gemacht wurden, warum es nahe lag, diese Fehler zu machen und was man entwickeln muß, um gegen die verzerrenden Kräfte besser gewappnet zu sein.

Ich würde mich sehr freuen, wenn unsere „Korrespondenz“ weiterginge, hätte aber Verständnis dafür, wenn sie den Rahmen des institutionell Möglichen sprengt. Das Ausbleiben einer Antwort hätte für mich daher keinerlei Aussagewert bezüglich der Sache.

Nachweise

– Meine Qualitätskritik ist z.B. nachzulesen in: https://www.goethesfaust.com/professioneller-dilletantismus-bei-ard-und-zdf/ –
– Das Zitat ist aus: Herles, Wolfgang, Die Gefallsüchtigen, München 2015, S. 206f
– Das Stichwort von der „Entmachtung der Redakteure“ stammt von G.Rohrbach:
http://www.sueddeutsche.de/medien/zur-misere-der-oeffentlich-rechtlichen-das-problem-heisst-intendantenfernsehen-1.1170662
– Das Minderheitenvotum des Richters Paulus: BVerfG, 1 BvF 1/11 vom 25.3.2014. 119
– Grätz, Reinhard, Gremien in den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunkanstalten, Entscheidungsträger oder Erfüllungsgehilfen.
Arbeitspapiere des Instituts für Rundfunkökonomie der Universität Köln, 2002, S.3
– Das Zitat ist aus: „Von Tausenden Regeln erstickt“, Spiegel Online 20.09.2014

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